Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
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Zum Verkauf steht diese Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1951 in ruhiger Wohnlage von Datteln. Insgesamt stehen Ihnen ca. 110 qm Wohnfläche zur Verfügung. Weitere Nutzfläche finden Sie im Keller des Hauses, hier befindet sich aktuell auch das Badezimmer. Das sonnige Grundstück mit 270 qm ist durchweg gepflastert, eine Garage und große Einfahrt machen das Parken komfortabel. Man betritt das Haus über den Haupteingang von der Straßenseite und gelangt über die Diele in die angrenzenden Räume. Zur rechten gelangt man in das Gäste-WC und daneben in die große Küche mit Essbereich. Hier könnte bei Bedarf aus dem WC ein Badezimmer entstehen, in dem man einen Teil der Küche zum Bad abtrennt. Das Herzstück im Erdgeschoss ist der große Wohn- und Essbereich, von dem man über den Anbau weiter in den Garten gelangt.
Im Obergeschoss angekommen, gelangt man vom Flur in zwei Schlafräume. Hier können die Eltern und auch ein Kind sich individuell einrichten. Zwei weitere Räume finden Sie im bereits ausgebauten Dachgeschoss. Somit stehen ausreichend Räume für eine Familie mit Kindern bereit.
Abgerundet wird die Aufteilung im Haus im Keller. Hier finden Sie die Waschküche, ein Badezimmer und Abstellräume. Eine angenehme Stehhöhe ist gegeben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Das Haus befindet sich in einer ruhigen Wohnsiedlung unweit der Stadtmitte von Datteln.
Gaszentralheizung
Massivbauweise
Keller
Fenster Kunststoff 2- fach Verglasung
Garage
Stellplätze
Glasfaser
Sonstiges:
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass für die Exposéangaben keine Haftung oder Gewähr übernommen werden kann. Maßgeblich sind allein die zwischen Verkäufer und Käufer im notariellen Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen. Die Angaben im Exposé stellen keine Zusicherungen dar.
Die Exposéveröffentlichung erfolgt freibleibend.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist Bohle Immobilien, Thorsten Bohle, Hohe Straße 27 in 45711 Datteln nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Immobilienmakler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
zzgl. 3,57 % Käufercourtage inkl. 19% MwSt. – fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung
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