Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.
Hier wird ein gepflegtes Zweifamilienhaus mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 128 qm (ca. 63 qm EG und ca. 65 qm OG) aus dem Jahr 1928 auf einem ca. 413 qm großen Kaufgrundstück zum Verkauf angeboten. Das Haus ist unterkellert und der große Dachboden bietet weitere wohnlich ausgebaute Nutzfläche (ca. 40 qm) welche aus der Obergeschosswohnung zu begehen ist. Das Haus wird mit Verkauf freigezogen übergeben, der Zeitpunkt ist abzusprechen. Das Haus präsentiert sich in einem guten Unterhaltungszustand. Im Jahr 1987 wurde das Gewerbe im Erdgeschoss offiziell zu Wohnraum umgebaut. Beide Wohnungen sind hell und freundlich und verfügen über einen zweitgemäßen Grundriss. Die Beheizung und Warmwasseraufbereitung erfolgt über Fernwärme. Auf der Hofseite sind seinerzeit auf der Grundstücksgrenze 4 Garagen ( zwei nutzbar für PKW / Rest Abstellraum) errichtet worden welche zur Unterbringung von PKW und anderen Gegenständen genutzt werden.
Das Haus kann ideal als Generationenhaus genutzt werden, der Zugang in die Erdgeschosswohnung ist barrierefreie.
Weitere Einzelheiten teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit.
Das Haus befindet sind in einer ruhigen und gepflegten Wohnlage von Datteln. Einrichtungen des täglichen Bedarfs wie Einkaufsmöglichkeiten, Schule und Kindergarten sind in der Nähe zu finden. Zur Autobahn A 2 Anschlussstelle Henrichenburg sind es ca. 5 Minuten.
– Massivbauweise
– Satteldach
– Keller
– Fernwärme
– Garagen
– Stellplätze
– Fenster Kunststoff Isolierverglasung
– Kaufgrundstück
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass für die Exposéangaben keine Haftung oder Gewähr übernommen werden kann. Maßgeblich sind allein die zwischen Verkäufer und Käufer im notariellen Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen. Die Angaben im Exposé stellen keine Zusicherungen dar.
Die Exposéveröffentlichung erfolgt freibleibend.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist Bohle Immobilien, Thorsten Bohle, Hohe Straße 27 in 45711 Datteln nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Immobilienmakler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
zzgl. 3,57 % Käufercourtage inkl. 19% MwSt. – fällig und zahlbar mit notarieller Beurkundung.
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.