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Zum Verkauf steht diese äußerst gepflegte Doppelhaushälfte in ruhiger Wohnlage von Marl.
Das Haus wurde im Jahr 1916 in konventioneller Massivbauweise mit Vollkeller errichtet und fortlaufend modernisiert. Die Fassade ist im Jahr 2015 mit einem Wärmedämmverbundsystem isoliert worden. Die Gasbrennwertheizung wurde 11/2023 erneuert.
Das Haus mit ansprechender Aufteilung bietet einer kleinen Familie oder einem Paar ausreichend Platz zum Wohlfühlen. Bei Bedarf kann sowohl das Dachgeschoss ausgebaut, als auch zum Garten ein Anbau angebaut werden. Daher stehen für die Zukunft einer größeren Familienplanung nichts im Wege.
Der sonnige Garten mit seinen 408 qm bietet eine große und überdachte Terrasse nebst großzügiger Rasenfläche. Eine Garage, ein großer Carport für Wohnmobil / Wohnwagen und PKW Stellplätze in der Einfahrt machen das Parken hier sehr komfortabel. Im Gartenhaus finden Ihre Gartengeräte oder Fahrräder ihren Platz.
Nachfolgend die Aufteilung:
Erdgeschoss: Diele, Küche, Gäste – WC und Wohn- und Essbereich.
Obergeschoss: Flur, Elternschlafzimmer, Kinderzimmer und Badezimmer
Dachgeschoss: ausbaufähig
Kellergeschoss: Flur, Abstellraum, Heizungs- und Waschraum und großer Partyraum mit Tresen.
Das Haus befindet sich in ruhiger Wohnlage von Marl. Mehrere Einkaufsmöglichkeiten können Sie zu Fuß in 5 Minuten erreichen. Zu Autobahn sind es A52 sind es ebenfalls nur wenige Minuten.
– Massivbauweise
– Satteldach
– Wärmedämmung
– Partykeller
– Gasbrennwertheizung
– Vollkeller
– Kaufgrundstück
– Garage und Carport
Sonstiges:
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass für die Exposéangaben keine Haftung oder Gewähr übernommen werden kann. Maßgeblich sind allein die zwischen Verkäufer und Käufer im notariellen Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen. Die Angaben im Exposé stellen keine Zusicherungen dar.
Die Exposéveröffentlichung erfolgt freibleibend.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist Bohle Immobilien, Thorsten Bohle, Hohe Straße 27 in 45711 Datteln nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Immobilienmakler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
nach Vereinbarung
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