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Zum Verkauf wird dieses gemütliche Reihenhaus in Splitlevelbauweise aus dem Jahr 1980 in ruhiger Sackgassenlage am Ortsrand von Datteln-Horneburg angeboten. Wohnen direkt an den Feldern und dennoch mit bester Anbindung nach Recklinghausen und den angrenzenden Städten des Ruhrgebietes zeichnet diese Lage aus. Insgesamt stehen ca. 107 qm Wohnfläche zur Verfügung. Die damalig im haus integrierte Garage wurde nachträglich mit Baugenehmigung zu Wohnraum ausgebaut, dafür wurde eine neue Garage außerhalb des Hauses errichtet. Horneburg ist ein beliebter Stadtteil für Familien mit Kindern. Das Haus wird mittels Gaszentralheizung aus dem Jahr 2001 und entsprechende Fußbodenheizung geheizt. Als alternative Heizquelle und für gemütliche Stunden steht ein Kamin im Wohnbereich bereit. Aufgrund der offener und luftigen Bauweise kann hiermit ideal geheizt werden.
Der Garten ist liebevoll gestaltet und kann über eigenes Brunnenwasser bewässert werden. Die Terrasse wurde überdacht, sodass es sich auch bei Regen gut verweilen lässt.
Durch übliche Renovierungen kann das Haus schnell für eine junge Familie nach deren Bedürfnissen angepasst werden. Es stehen insgesamt drei Schlafräume zur Verfügung.
Zum Haus gehört eine Garage, welche direkt am Haus angrenzt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ruhige Sackgassenlage im Ortsteil Horneburg. Umgeben von Wiesen und Feldern lässt es sich hier fantastisch leben.
– Massivbauweise
– Satteldach
– Klinker
– Fenster 2- fach Verglasung
– Außenrollläden
– Gaszentralheizung
– Kamin
– Garage
– Grundwasser
– überdachte Terrasse
Sonstiges:
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass für die Exposéangaben keine Haftung oder Gewähr übernommen werden kann. Maßgeblich sind allein die zwischen Verkäufer und Käufer im notariellen Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen. Die Angaben im Exposé stellen keine Zusicherungen dar.
Die Exposéveröffentlichung erfolgt freibleibend.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist Bohle Immobilien, Thorsten Bohle, Hohe Straße 27 in 45711 Datteln nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Immobilienmakler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
zzgl. 3,57% Käufercourtage inkl. 19% MwSt. – fällig und zahlbar mit notarieller Beurkundung.
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