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Zum Verkauf steht ein frei stehender und sehr großer Bungalow aus dem Baujahr 1977 auf einem 918 qm großen Grundstück. Die Wohnfläche im Erdgeschoss beträgt ca. 163,68 qm, das besondere ist jedoch der ebenso große Keller des Hauses. Von den 163,68 m² im Keller, sind ca. 100 qm gefliest und wohnlich nutzbar. Hiervon sind im Jahr 1988 ca. 52 qm baurechtlich zu Gewerbefläche (Büros, Arbeitsräume) umgenutzt worden. Daher ist das Haus auch für eine Kombination aus Wohnen- und Arbeiten sehr interessant.
Der Garten mit einer überdachten Terrasse bietet viele Möglichkeiten, um diesen nach Ihren Wünschen zu gestalten. Gehen wir auf die Aufteilung des Hauses ein, man betritt das Haus über den Windfang und gelangt in die großzügige Diele. Von hier verleitet der Blick direkt in den über 50 qm großen Wohn- und Essbereich mit der Kaminecke. Neben der Garderobe und dem Gäste-WC und Abstellkammer runden neben der Küche und dem Hauptbad insgesamt vier Räume die Aufteilung im Erdgeschoss ab. Weiter geht es im Keller, neben mehreren Kellerräumen, stehen zwei Büroräume, ein Aktenraum sowie ein Duschbad bereit. Vom größten Raum, dem früheren Partyraum, gelangt man direkt nach draußen. Daher kann auch bei einer gewerblichen Nutzung ein separater Zugang gewährleistet werden.
Die an das Haus direkt angrenzende Garage ist massiv erbaut worden, 70 qm groß und mit einem Flachdach ausgeführt. Von der Garage gelangt man praktischerweise direkt in den Garten.
Das Haus befindet sich in einer ruhigen Wohnsiedlung von Lüdinghausen.
– Massivbauweise
– Vollkeller
– Walmdach
– Fassade aus Vollstein 24 cm/ 6 cm Luft und 11,5 Verblender als insgesamt 41,4 cm
– Decken sind in Stahlbeton ausgeführt
– Kellertreppe in Beton
– Fenster Holz 2-fach-Verglasung
– Gaszentralheizung
– Garage
Sonstiges:
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass für die Exposéangaben keine Haftung oder Gewähr übernommen werden kann. Maßgeblich sind allein die zwischen Verkäufer und Käufer im notariellen Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen. Die Angaben im Exposé stellen keine Zusicherungen dar.
Die Exposéveröffentlichung erfolgt freibleibend.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist Bohle Immobilien, Thorsten Bohle, Hohe Straße 27 in 45711 Datteln nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Immobilienmakler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
zzgl. 3,57% Käufercourtage inkl. 19% MwSt. – fällig und zahlbar nach notarieller Beurkundung.
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